Knapp vor Ende 2018 urteilte der Staatsrat, dass die Anwendung von Flugaschen zur Stabilisierung von Salzstöcken eine nutzbringende Verwertung ist und dass dieses Material somit exportiert werden darf. Dies war für Twence ein sehr wichtiges Urteil. Die Möglichkeiten für die Anwendung oder Aufbereitung von Flugaschen sind begrenzt. Ein Exportverbot kann den Produktionsprozess stören. Darum sind wir über dieses Urteil, das bereits rechtskräftig ist und somit nicht mehr angefochten werden kann, sehr erfreut.
Stabilisierung von Salzstöcken
Wir verbringen einen großen Teil unserer Flugaschen zu deutschen Salzstöcken, wo sie zur Stabilisierung der unterirdischen Gänge in den Salzbergwerken verwendet werden. So kann verhindert werden, dass es an der Oberfläche zu Einsackungen kommt. Die deutsche Regierung hat die Betreiber der Salzstöcke zu deren Stabilisierung verpflichtet; die Anwendung von Flugaschen gilt dabei als nutzbringende Verwertung.
Ausfuhrgenehmigung
2016 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Einsatz gefährlicher Abfälle oder nicht inerter Abfälle zur Auffüllung eines Steinbruchs in Italien keine nutzbringende Verwertung ist. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, dass die Stabilisierung von Salzbergwerken mit Flugasche ebenfalls keine nutzbringende Verwertung sei. Das Ministerium stellte daraufhin keine Ausfuhrgenehmigungen mehr für die Anwendung von Flugasche in deutschen Salzstöcken aus. Twence hat diese Entscheidung zusammen mit anderen Müllheizkraftwerken angefochten.